Fanclub Satzung des OFC Southside Crew Hamburg
§1 Name und Sitz
1) Der Fanclub trägt den Namen: OFC Southside Crew Hamburg
2) Sitz ist in Hamburg
§2 Vereinszweck
1) Aktive Teilnahme an der Fankultur und dem Vereinsleben des Hamburger Sport-Vereins e.V.
2) Als Gruppe günstigere Anreisemöglichkeiten zu den Bundesligaspielen
§3 Mitgliedschaft
1) Mitglied kann jeder werden der Fan des HSV ist und mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat.
2) Die Mitgliedschaft bedarf eines schriftlichen Antrags
3) Über die Neumitgliedschaft entscheidet der Vorstand
4) Bei einer Ablehnung des Antrages müssen dem Antragsteller die Gründe hierfür mitgeteilt werden. Die Mitgliedschaft kann jederzeit beendet werden. Hierzu ist eine schriftliche Erklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied ausreichend. Beim Ausscheiden von Mitgliedern wird der Verein von den übrigen Mitgliedern fortgesetzt.
5) Mitgliedern ist es untersagt, in jeglicher Weise dem Club zu schaden! Dieses beinhaltet die Verbreitung von extremistischer Gesinnung, Material und Parolen und/oder die vorsätzliche Verbreitung und Anstiftung von Gewalt. Zuwiderhandlungen haben den Ausschluss des betreffenden Mitgliedes zur Folge. Gesetz des Falles wird der HSV von solchen Vorkommnissen dieses Mitgliedes informiert, um unsere Distanzierung zu gewährleisen und den Club zu schützen!
6) Die Vergangenheit hat gezeigt, dass unkontrolliertes Abbrennen pyrotechnischer Erzeugnisse bei Spielen des HSV gefährlich ist, deshalb appelliert der HSV an alle HSV Fans und deren OFC´s das unkontrollierte Abbrennen von Pyrotechnischen Erzeugnissen sofort zu unterlassen.
Dieses Verhalten kostet dem HSV (erhebliche) Strafen, die bei Zuwiderhandlungen eines OFC´s oder seinen Mitgliedern weitergeleitet werden können.
Des Weiteren können dadurch unvorhergesehene persönliche Konsequenzen daraus entstehen oder sogar zum Ausschluss eines OFC führen.
7) Die Probezeit beträgt 3 Monate
§4 Beiträge
1) Die Höhe der Beiträge beschließt die Mitgliederversammlung.
2) Der Mitgliedsbeitrag beträgt zurzeit jährlich 20,00 Euro.
3) Kinder und Ehrenmitglieder sind Beitragsfrei.
4) Schüler, Studenten, Schwerbehinderte, Azuibs, Rentner und ALG II (Hatz IV) zahlen unter Vorlage eines Ausweises einen jährlichen Beitrag von 10,00 Euro
5) Ein Antrag auf Befreiung muss beim Vorstand schriftlich mit einer Kopie des Ausweises beantragt werden. Der Vorstand entscheidet dann über eine Befreiung.
6) Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich im Voraus fällig: 01.07.
7) Ist das Mitglied 3 Monate in Verzug der Beiträge, wird er automatisch aufgefordert, diese zu entrichten. Sollte der Beitrag dann nicht auf dem Clubkonto eingehen, wird das Mitglied nur noch passiv geführt oder fristlos gekündigt durch den Vorstand!!! Das Mitglied hat auch keinen Anspruch mehr auf Vergünstigungen und auf den Kartenkauf durch den Fanclub!
8) Die Mitglieder haben beim Ausscheiden aus dem Fanclub oder bei Auflösung keinen Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Beiträge.
9) Sollte sich der Fanclub auflösen, wird der gesamte Betrag der Fanclubkasse einer gemeinnützigen Einrichtung gespendet!
§5 Ehrenmitgliedschaft
1) Ehrenmitglieder können bei den OFC Southside Crew Hamburg werden:
- Aktuelle und ehemalige Profi-Fußball-Spieler des Hamburger Sportverein e.V.
Vorstand des Hamburger Sportverein e.V. - Aktueller und ehemalige Trainer des Hamburger Sportverein e.V.
- Sämtliche Fußball-Legenden des Hamburger Sportverein e.V.
- Prominente/ Künstler, die einen engen Bezug zum Hamburger Sportverein e.V. haben.
§6 Verwendung der Einnahmen
1) Der Fanclub wird unkommerziell geführt, d.h. Gewinne aus Veranstaltungen, Mitgliedsbeiträge u.ä kommen ausschließlich dem Fanclub und damit den Mitgliedern zugute!
§7 Haftung
1) Der Fanclub und sein Vorstand schließen jegliche Art der Haftung gegenüber Fanclub-Mitgliedern und Veranstaltungsteilnehmern aus. Dieses gilt auch für Sach- und Körperschäden, die auf Fanclubveranstaltungen oder Fahrten des Fanclub zum oder im Stadion.
§8 Fan-Club Abzeichen
1) Schals, Mützen, Shirts etc. mit dem OFC Southside Crew Hamburg bzw. dem Fanclub-Schriftzug, die für den internen Gebrauch angefertigt wurden, dürfen an Nichtmitglieder weder verkauft, verliehen, getragen noch verschenkt werden. Ausgenommen davon sind Geschenke an befreundeten Fanclubs. Die eigenmächtige Verwendung des Logos oder des Namens ist untersagt!
2) Es wird zugestimmt das Fotos von Spielen oder Treffen auf der Website veröffentlich werden.
§9 Satzungsänderung
1) Satzungsänderungsanträge müssen auf der Mitgliederversammlung gestellt werden.
2) Die Mitgliederversammlung muss beschlussfähig sein (mindestens 50 %). 3) Eine 2/3 Mehrheit entscheidet.
§10 Fanclub Vorstand
1) Der Vorstand muss aus mindestens einem Vereinsmitglied bestehen. Bei den weiteren Vorständen genügt es, wenn sie Fanclub-Mitglieder der OFC Southside Crew Hamburg sind. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Verein aus, so erlischt automatisch dessen Organstellung.
2) Der Vorstand besteht aus:
der ersten Vorsitzende Andreas Mensing
dem zweiten Vorsitzenden Stefan Forstner
Kassenprüfer Sönke Busch
3) Es bleiben sämtliche Rechte und Pflichten an dem OFC Southside Crew Hamburg
4) Der Vorstand wird in der jährlichen (Mitte des Jahres) stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus seinem Amt aus, so ist soweit keine ordentliche Mitgliederversammlung in dem Zeitraum stattfindet, in den folgenden 6 Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Dort wird ein Ersatzmitglied gewählt.
5) Der Vorstand vertritt den Verein in allen Angelegenheiten. Die Mitglieder des Vorstandes haben Alleinvertretungsrecht.
6) Der Vorstand kann Verpflichtungen für den Verein nur mit Beschränkung auf das Vereinsvermögen eingehen. Seine Vollmacht ist insoweit begrenzt.
7) Sämtliche Vorstandsmitglieder über Ihre Ämter ohne Vergütung aus.